Auffangwannen im Betrieb: Umwelt schützen, Vorschriften einhalten und Risiken minimieren
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Der sichere Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gehört zu den wichtigsten Aufgaben in Industrie, Logistik, Werkstätten und Lagerbereichen. Bereits kleine Leckagen können erhebliche Umweltschäden verursachen und hohe Kosten für Sanierung, Bußgelder oder Betriebsunterbrechungen nach sich ziehen. Auffangwannen sind deshalb ein unverzichtbarer Bestandteil eines wirksamen Gewässerschutzes und helfen Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen zuverlässig einzuhalten.
Was sind Auffangwannen?
Auffangwannen dienen dazu, austretende wassergefährdende Stoffe sicher aufzufangen und deren Eindringen in Boden, Gewässer oder Grundwasser zu verhindern. Sie werden unter Behältern, Maschinen, Anlagen oder Fässern platziert, in denen entsprechende Stoffe gelagert oder verwendet werden.
Zu den wassergefährdenden Stoffen gehören unter anderem:
- Öle (Motoröl, Hydrauliköl, Trafoöl, Altöl, Heizöl)
- Kühlschmierstoffe und Emulsionen
- Lacke und Lösemittel
- Batterieflüssigkeiten
- Reinigungs- und Kühlwasser
- Weitere flüssige Gefahrstoffe
Verunreinigungen von Boden und Grundwasser müssen grundsätzlich vermieden werden. Daher gelten beim Lagern, Abfüllen, Umfüllen und Verwenden dieser Stoffe besondere gesetzliche Anforderungen.
Gesetzliche Grundlagen für Auffangwannen
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Das Wasserhaushaltsgesetz bildet die zentrale Rechtsgrundlage für den Gewässerschutz in Deutschland. Gemäß § 62 WHG müssen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen so beschaffen sein, dass eine Gefährdung von Gewässern ausgeschlossen wird. Auffangwannen sind dabei ein wesentliches Mittel zur Schadensvermeidung.
AwSV
Die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) konkretisiert die Anforderungen des WHG. Betreiber sind verpflichtet, geeignete Rückhalteeinrichtungen einzusetzen, um austretende Stoffe sicher aufzufangen und Umweltschäden zu verhindern.
Fachbetriebspflicht
Das Aufstellen, Errichten oder Demontieren von Auffangwannen fällt grundsätzlich unter die Fachbetriebspflicht nach WHG. Damit soll sichergestellt werden, dass Anlagen fachgerecht installiert und betrieben werden. Zwar können in Einzelfällen Ausnahmen möglich sein, aus Gründen der Rechtssicherheit und Qualitätssicherung empfiehlt sich jedoch die Ausführung durch einen zertifizierten WHG-Fachbetrieb.
Technische Regelwerke und Normen
Für die Ausführung und den Betrieb von Auffangwannen gelten verschiedene technische Vorschriften:
- StaWaR (Stahlwannen-Richtlinie) für Stahlauffangwannen bis 1.000 Liter Auffangvolumen
- DWA-A 786 für vor Ort gefertigte Stahlauffangwannen oder Auffangräume über 1.000 Liter
- DWA-A 780 für Auffangräume und Rückhalteeinrichtungen stationärer Anlagen
- TRGS 510 für die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
- DIN 6625 und DIN 25425 für Kunststoffauffangwannen
- DIBt-Zulassungen für Kunststoffauffangwannen mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis
Diese Regelwerke definieren Anforderungen an Material, Konstruktion, Dichtheit, Belastbarkeit und Prüfungen.
Warum sind Auffangwannen so wichtig?
Schutz der Umwelt
Der wichtigste Zweck einer Auffangwanne ist der Schutz von Boden, Grundwasser und Oberflächengewässern. Bereits geringe Mengen Öl oder Chemikalien können erhebliche Umweltschäden verursachen.
Arbeitssicherheit
Austretende Stoffe können Rutschgefahren, Gesundheitsrisiken oder sogar Brand- und Explosionsgefahren verursachen. Auffangwannen reduzieren diese Risiken erheblich.
Schutz der Infrastruktur
Korrosive oder aggressive Medien können Betonflächen, Fundamente oder technische Anlagen beschädigen. Auffangwannen verhindern kostspielige Schäden an der betrieblichen Infrastruktur.
Vermeidung von Haftungsrisiken
Unternehmen tragen die Verantwortung für den sicheren Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Eine ausreichende Rückhaltung schützt vor Bußgeldern, Schadenersatzforderungen und Betriebsunterbrechungen.
Welches Material ist das richtige?
Die Werkstoffwahl hängt von den gelagerten Stoffen ab.
Für brennbare und entzündliche Flüssigkeiten werden in der Regel Auffangwannen aus Stahl eingesetzt. Die chemische Beständigkeit des Materials gegenüber dem Lagergut muss jedoch immer geprüft werden.
In explosionsgefährdeten Bereichen dürfen häufig keine nicht ableitfähigen Kunststoffwannen eingesetzt werden. Hier sind elektrostatisch ableitfähige Systeme erforderlich.
Als Faustregel gilt: Ist keine andere Information vorhanden, kann man sich zunächst am Werkstoff des Lagerbehälters orientieren. Eine individuelle Beständigkeitsprüfung bleibt jedoch unerlässlich.
Wie groß muss eine Auffangwanne sein?
Die Dimensionierung ist gesetzlich geregelt.
Für die Lagerung außerhalb von Wasserschutzgebieten muss die Auffangwanne mindestens:
- 10 % des gesamten Lagervolumens aufnehmen können und
- mindestens das Volumen des größten gelagerten Behälters zurückhalten.
Beispiel:
Wer zehn Fässer mit jeweils 200 Litern lagert, benötigt mindestens ein Auffangvolumen von 200 Litern.
Wichtig:
- Gebinde dürfen nicht über den Wannenrand hinausragen.
- Abfüll- oder Entnahmeeinrichtungen müssen vollständig innerhalb der Rückhalteeinrichtung liegen.
- Bei WGK-1-Stoffen wird außerhalb von Wasserschutzgebieten häufig ab einer Lagermenge von mehr als 1.000 Litern eine Auffangwanne erforderlich.
Richtiger Einsatz und regelmäßige Kontrolle
Die beste Auffangwanne schützt nur dann zuverlässig, wenn sie ordnungsgemäß genutzt und regelmäßig kontrolliert wird.
Grundanforderungen
Auffangwannen müssen:
- flüssigkeitsdicht sein
- ausreichend tragfähig sein
- chemisch beständig gegenüber dem Lagergut sein
- regengeschützt stehen
- vor Beschädigungen geschützt werden (z. B. Anfahrschutz)
- jederzeit einsehbar sein
- auf ebenen und tragfähigen Flächen aufgestellt werden
- ohne Abläufe ausgeführt sein
Prüfintervalle
Empfohlen werden:
Wöchentlich
- Sichtprüfung auf Beschädigungen
- Entfernung von Wasser, Schmutz und ausgelaufenen Stoffen
Alle 6 Monate
- Kontrolle von Auffangwannen in Sicherheitsschränken
Alle 2 Jahre
- Prüfung des Zustands der Wanne
- Kontrolle von Gitterrost und Bodenunterseite
Alle Kontrollen sollten dokumentiert sowie mit Datum und Name des Prüfers protokolliert werden.
Beschädigte Auffangwannen richtig instand setzen
Wird eine Auffangwanne beschädigt und dadurch ihre Dichtheit oder Funktion beeinträchtigt, muss sie nach der Reparatur erneut geprüft werden.
Die Dichtheitsprüfung erfolgt mittels zerstörungsfreier Verfahren, beispielsweise:
- Vakuumprüfung nach DIN EN 1593
- Farbeindringprüfung nach DIN EN ISO 3452-1
Die früher häufig angewandte Wasserfüllprüfung gilt heute nicht mehr als gleichwertiges Prüfverfahren.
Auffangwanne oder Tropfwanne?
Nicht überall ist gesetzlich eine Auffangwanne vorgeschrieben. Dennoch gilt der Besorgnisgrundsatz des WHG.
Für kleinere Leckagen können Tropfwannen sinnvoll sein:
- Auffangen kleiner Tropfmengen
- Schutz von Böden und Arbeitsbereichen
- Einsatz unter Maschinen oder Anlagen
- geringeres Auffangvolumen
- einfachere Konstruktion
Tropfwannen ersetzen jedoch keine gesetzlich vorgeschriebenen Auffangwannen.
Fazit
Auffangwannen sind weit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Sie schützen Umwelt, Mitarbeiter, Gebäude und Anlagen vor den Folgen von Leckagen und Havarien. Wer wassergefährdende Stoffe lagert oder verwendet, sollte auf eine fachgerecht ausgelegte, zugelassene und regelmäßig geprüfte Auffangwanne setzen. So werden Umweltschäden, rechtliche Risiken und unnötige Kosten wirksam vermieden.
Tipp von EcoLog Umwelttechnik: Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Auffangwannen hinsichtlich Volumen, Werkstoff, Kennzeichnung und Prüfstatus den aktuellen Anforderungen von WHG, AwSV und TRGS 510 entsprechen. Eine vorbeugende Kontrolle ist deutlich günstiger als die Folgen einer Havarie.
